Tarife
Pflegeleistungen
Kassenpflichtige Leistungen
Die Tarife für Pflegeleistungen sind schweizweit einheitlich geregelt und durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt – unabhängig davon, ob Sie eine private oder öffentliche Spitex beauftragen.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernimmt die obligatorische Krankenkasse diese Leistungen. Im Kanton Baselland beträgt die gesetzlich festgelegte Patientenbeteiligung derzeit bei maximal Fr. 7.65 pro Tag.
* Die Mindesteinsatzdauer beträgt 10 Minuten, anschliessend werden die Leistungen auf 5 Minuten gerundet
Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung
Nicht-Kassenpflichtige Leistungen
Zuschläge:
Nicht-kassenpflichtige Leistungen wie hauswirtschaftliche Unterstützung oder Begleitungen rechnen wir separat ab. Eine Kostenbeteiligung ist je nach Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistung möglich. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Kosten und möglichen Finanzierungswegen, z. B. Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung
